Einstehen für unsere Grundrechte und -freiheiten.

Den Artikel 3 des Grundgesetzes gibt es seit nunmehr 75 Jahren. In seiner 1994 angepassten Form lautet dieser:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Als ein in Deutschland ansässiges Unternehmen sind wir natürlich dazu verpflichtet, uns daran zu halten. Aber es geht uns an dieser Stelle um mehr. Es geht darum, festzuhalten: Wer hier lebt, kann diese hart erkämpften Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Miteinanders nicht einfach ignorieren oder je nach Gusto flexibel auslegen. Insofern haben Rassismus, Rechtsextremismus, Chauvinismus, Sexismus und Homophobie in unserer Gesellschaft – und damit auch bei efcom – nichts zu suchen!

Wir bekennen uns ausdrücklich zu den Grundrechten und -freiheiten aller in diesem Land lebenden Menschen. Und wir wünschen uns, dass diese Haltung auch in allen anderen Bereichen der Gesellschaft vertreten und verteidigt wird – im Privaten genauso wie im Beruflichen, in Unternehmen und Institutionen genauso wie in politischen Parteien.

Die efcom-Geschäftsführung

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